Foto: Robert Jentzsch | www.rjphoto.de
Die Verwendung der Pressebilder ist nur mit Quellenangabe (Nennung des Fotografen) zulässig. Fehlt die Quellenangabe bzw. der Name des Fotografen, gilt die Verwendung als nicht lizensiert mit der Folge eines doppelten Vergütungsanspruchs des Fotografen sowie der Kostenfolgen aus dem Anspruch auf strafbewehrte Unterlassungserklärung.Die Verwendung der Pressebilder ist nur mit Quellenangabe (Nennung des Fotografen) zulässig. Fehlt die Quellenangabe bzw. der Name des Fotografen, gilt die Verwendung als nicht lizensiert mit der Folge eines doppelten Vergütungsanspruchs des Fotografen sowie der Kostenfolgen aus dem Anspruch auf strafbewehrte Unterlassungserklärung.